
Türkische Staatsbürgerschaft durch Immobilieninvestition
Ausländische Staatsangehörige können berechtigt sein, die türkische Staatsbürgerschaft durch eine Immobilieninvestition mit einem Mindestwert von 400.000 USD zu beantragen (basierend auf einem offiziellen Gutachten sowie dem Wechselkurs der Zentralbank der Republik Türkei).
Die Immobilie muss mit einer 3-jährigen Veräußerungsbeschränkung (Vermerk einer Verpflichtung, nicht zu verkaufen) im Grundbuch (TAPU) eingetragen werden. Während dieses Zeitraums darf die Immobilie nicht verkauft oder übertragen werden.
Immobilienanforderungen
Die Immobilie kann Wohn- oder Gewerbeimmobilie sein.
Die Investition muss den Mindestwert gemäß offiziellem Gutachten erfüllen.
Die Immobilie muss den Zulassungskriterien des Programms „Türkische Staatsbürgerschaft durch Investition“ entsprechen.
Die Immobilie muss mit der vorgeschriebenen 3-jährigen Haltefrist im Grundbuch eingetragen sein.
Zahlungsbedingungen
Der Kauf muss per Banküberweisung erfolgen und vollständig dokumentiert sein.
Der gesamte Investitionsbetrag muss vollständig bezahlt und für den Staatsbürgerschaftsantrag nachweisbar sein.
Ratenzahlungen sind grundsätzlich nicht geeignet, es sei denn, der gesamte erforderliche Investitionsbetrag wurde vollständig und programmgemäß dokumentiert.
Der Hauptantragsteller kann Ehepartner und Kinder unter 18 Jahren in den Antrag einbeziehen.
Doppelstaatsbürgerschaft
Nach türkischem Recht ist es in der Regel erlaubt, neben der türkischen Staatsbürgerschaft eine weitere Staatsangehörigkeit zu besitzen. Antragsteller sollten jedoch die gesetzlichen Bestimmungen ihres Herkunftslandes prüfen, da diese variieren können.
Die Serviceabteilung von Muve Home bietet umfassende Unterstützung und Beratung während des gesamten Antragsprozesses für die türkische Staatsbürgerschaft.





