
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
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Der Erwerb einer Immobilie im Wert von mindestens 400.000 USD gemäß dem Gutachten (Bewertungsbericht). Dabei gilt für den Eigentümer eine Einschränkung, die als „Sperrfrist“ bezeichnet wird. Das bedeutet, dass die Immobilie für bis zu drei Jahre weder verkauft noch das Eigentumsdokument (Grundbuch/Tapu) auf eine andere Person übertragen werden darf.
Durch den Erwerb einer Immobilie in der Türkei können Sie eine Aufenthaltsgenehmigung („Ikamet“) erhalten. Zusammen mit dem Eigentümer können auch dessen unmittelbare Familienangehörige, der Ehepartner sowie Kinder unter 18 Jahren eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten.
DASK steht für „Doğal Afet Sigortaları Kurumu“, was auf Deutsch als „Institution für Naturkatastrophenversicherungen“ übersetzt wird.
Immobilieneigentümer in der Türkei sind verpflichtet, für ihre Immobilie eine DASK-Versicherung („Zorunlu Deprem Sigortası“) abzuschließen. Dabei handelt es sich um eine verpflichtende Erdbebenversicherung, die vor finanziellen Schäden durch Naturkatastrophen schützt.“
Es ist gesetzlich oder durch Vorschriften vorgeschrieben, beim Kauf oder Verkauf von Immobilien in der Türkei ein Immobiliengutachten (Bewertungsbericht) erstellen zu lassen.
Nur lizenzierte und autorisierte unabhängige Experten dürfen Immobilienbewertungen durchführen. Der ermittelte Wert wird zur Berechnung der Steuer verwendet, die bei der Beantragung des Tapu (Eigentumsurkunde) zu zahlen ist, sowie für die jährliche Grundsteuer.
Die Grunderwerbsteuer „Tapu-Gebühr“ ist eine Steuer auf die Eintragung von Eigentumsrechten. Der Betrag wird auf Grundlage eines aktuellen Satzes von 4 % des vom Grundbuchamt festgelegten Katasterwerts berechnet, der in der Regel niedriger ist als der tatsächliche Marktwert der Immobilie. Diese einmalige Steuer wird vom Käufer zum Zeitpunkt der Eigentumsübertragung bei einer staatlichen Bank gezahlt.
Iskan ist eine behördliche Nutzungsbewilligung der zuständigen Gemeinde in der Türkei, die bestätigt, dass ein Gebäude fertiggestellt, geprüft und zur Nutzung freigegeben wurde.
Der Immobilienentwickler ist nach Fertigstellung des Projekts dafür verantwortlich, die Abschlussbescheinigung bzw. den „Genel Iskan“ bei der Gemeinde einzuholen. Diese Bescheinigung bestätigt, dass das Projekt gemäß den genehmigten Plänen und Vorschriften in Betrieb genommen wurde. Sie stellt sicher, dass das Gebäude oder die Wohnanlage sicher und bewohnbar ist und an Versorgungsleitungen wie Wasser und Strom angeschlossen werden kann.
Die Bewohnbarkeitsbescheinigung „Ferdi Iskan“ ist die Genehmigung für eine einzelne Wohneinheit, Wohnung oder Villa innerhalb einer Wohnanlage. Sie bezieht sich auf eine einzelne Einheit und bestätigt, dass diese technisch geprüft wurde und für Wohnzwecke geeignet und sicher ist.
Immobilieneigentümer in der Türkei sind verpflichtet, eine jährliche Grundsteuer, die als „Emlak Vergisi“ bezeichnet wird, zu zahlen. Der Steuersatz wird auf Grundlage des Katasterwerts der Immobilie berechnet. Er beträgt in der Regel 0,1 % für Wohnimmobilien in kleineren Städten und 0,2 % in großen Städten.
Diese Steuer wird an die zuständige Gemeinde gezahlt und in zwei Raten entrichtet: Die erste Rate ist im Mai fällig und die zweite Rate im November jedes Jahres.
In der Türkei wird die Immobilienvererbung durch das türkische Zivilgesetzbuch sowie weitere damit verbundene Gesetze und Vorschriften geregelt. Nach türkischem Recht wird das Vermögen einer verstorbenen Person von ihren gesetzlichen Erben (Ehepartner, Kinder, Eltern oder andere Verwandte) geerbt. Die Erbregelung basiert auf einem System von „Erbquoten“, die je nach den jeweiligen Umständen festgelegt werden.
Ein Testament kann verwendet werden, um bestimmte Begünstigte zu bestimmen und festzulegen, welchen Anteil jeder Erbe am Vermögen erhalten soll.





